Im Falle einer illegalen Lotterie, wie sie bei Anbietern ohne Lizenz vorliegt, kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Nach § 285 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann das Anbieten von Glücksspiel ohne die erforderliche Lizenz als strafbar gelten. Spieler, die dort gewonnen haben, erhalten Berichten zufolge sogar teils Vorladungen von der Polizei wegen Verdachts auf illegales Glücksspiel. Ein […]
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